Notruflösungen für kleinere Senioren-Wohnprojekte

In kleineren Senioren-Wohneinheiten und im Bereich “Betreutes Wohnen” lassen sich Notrufe über die jeweils passenden Einzelkomponenten absetzen. Die Annahme kann durch einen externen Dienstleister oder durch den Hausmeister rund um die Uhr erfolgen.

Laut der hessischen Bauordnung (HBO) vom Juni 2002 müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.